Kategorie: Allgemeines, ADR2015
ADR 2015 - Neuerungen
- Es werden 20 neue UN-Nummern eingeführt, die meisten davon für adsorbierte Gase
- Für bestimmte ungereinigte leere Verpackungen wird eine eigene UN-Nummer 3509 eingeführt
- Asymmetrische Kondensatoren wie LIC (Lithium Ionen Kondensatoren) werden neu als Gefahrgut eingestuft (UN 3508)
- Die Regelungen für den Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien werden neu gestaltet
- Die Gefahrzettelmuster und sonstigen Kennzeichen werden nun hinsichtlich der Abmessungen exakt vorgegeben; es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016
- Der mit dem ADR 2013 neu eingeführte Abschnitt 5.5.3 über die Verwendung von Kühlmitteln wie Trockeneis wird überarbeitet
- Die schriftlichen Weisungen werden geringfügig modifiziert, müssen deshalb auch erst bis 30.06.2017 ausgetauscht werden
- Die Spalte 17 mit den Sondervorschriften für den Transport in loser Schüttung und der zugehörige Abschnitt 7.3.3 werden vollständig überarbeitet
- Transporte radioaktiver Typ-A-Versandstücke in gewissen Umfang (maximal 10 Versandstücke, Transportkennzahl maximal 3) sind künftig ohne ADR- Schulungsbescheinigung möglich
- Umweltgefährdende Stoffe der UN 3077 und 3082 werden, mit Ausnahme allgemeiner Verpackungsvorschriften, vollständig vom ADR befreit, wenn sie sich in Behältnissen mit höchstens 5 Liter oder kg Inhalt befinden