Kategorie: Allgemeines, ADR2017
ADR 2017: Lithiumbatterien
Die wichtigsten Änderungen des ADR 2017 bezüglich Lithium-Speichermedien im Überblick:
- Ein neuer Gefahrzettel mit der neu eingeführten Gefahrenklasse Nr. 9A wurde für die Verpackung von Lithium-Speichermedien eingeführt. Für Umschließungen muss weiterhin der gewohnte Gefahrzettel Klasse 9 verwendet werden.
- Künftig gibt es nur noch ein Kennzeichen für alle Verkehrsträger.
- Ein neues Kennzeichen für kleine Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188 wurde eingeführt; die Begleitdokumentation entfällt ersatzlos.
- Die Transportregelung für Prototypen und Kleinserien (Lithium-Speichermedien ohne UN38.3-Test) in der Sondervorschrift 310 wurde neu überarbeitet und erlaubt nun Verpackungen der Stufe VG2 (hohe Gefährlichkeit) und Kartons als Außenverpackungen. Dafür ist im Beförderungspapier nun der Hinweis "Beförderung nach Sondervorschrift 310" erforderlich.
Wann müssen Versandstücke nicht gekennzeichnet werden?
Das ADR 2017 stellt deutlich strengere Ansprüche an die Kennzeichnung von Lithiumbatterien und erlaubt nur noch eingeschränkt Ausnahmen. In den folgenden Fällen kann auf eine Kennzeichnung verzichtet werden:
- Versandeinheiten, in denen Lithium-Knopfzellen nur in Ausrüstung (inkl. Platinen) enthalten sind
- Versandheinheiten, die maximal 4 in die Ausrüstung eingebaute Zellen oder 2 eingebaute Batterien enthalten. Eine solche Sendung darf allerdings nur maximal 2 dieser Versandeinheiten enthalten.
UN Nummern und Versandbezeichnungen für Lithiumbatterien
- UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien
- UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt
- UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien IN Ausrüstungen
- UN 3090 Lithium-Metall-Batterien
- UN 3091 Lithium-Metall-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt
- UN 3091 Lithium-Metall-Batterien IN Ausrüstungen
Warum explodieren Lithium-Ionen-Akkus manchmal?
Speziell gefährlich ist hier der Ladevorgang. Besonders bei einer Überladung, beispielsweise aufgrund eines falschen Ladegeräts, kann es im Inneren des Akkus zu Ausfällungen kommen. Diese Strukturen haben oft winzige Spitzen, die die Separatorenschicht durchdringen können. So kommt es zum Kurzschluss, der mit einer starken Hitze-Entwickung einhergeht. Dabei wird der Schmelzpunkt des Lithiums überschritten. Dies führt zu einer exothermen Kettenreaktion oder vereinfacht ausgedrückt: der Akku explodiert.
Die heutigen Lithium-Akkus sind bei sachgerechter Handhabung, Lagerung und Verbauung vergleichsweise sicher. Ein verantwortungsvoller und bewusster Umgang sollte aber trotz der Alltäglichkeit unseres Umgangs mit Lithium-Akkus immer gegeben sein. Ein technischer Defekt oder ein zugunsten der Geräteoptik nicht einwandfreier Einbau des Akkus von der Herstellerseite aus können nie ausgeschlossen werden.