Kategorie: Allgemeines, ADR2015
ADR-Änderungen stehen an
Zum 01. Januar 2015 treten bei den internationalen Vorschriften für den Gefahrguttransport auf der Straße (ADR-Vorschriften (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)) Änderungen ein. Für die Umsetzung haben betroffene Unternehmen ein halbes Jahr Zeit.
Das ist neu:
- Es gibt eine neue Beförderungs-Möglichkeit für leere, ungereinigte Gefahrgutverpackungen, für die eine eigene UN-Nummer geschaffen wurde.
- Die Sondervorschriften für die Beförderung zur Entsorgung von Lithium-Batterien ändern sich.
- Leichte Lockerungen betreffen die Verwendung von Kühl- und Konditionierungsstoffen (bspw. Trockeneis zur Kühlung von Versandstücken).
- Die Linienstärke für Gefahrzettelmuster wurde auf 2 mm festgelegt. Eine Änderung, die alle mit Gefahrguttransporten betrauten Unternehmen betrifft.
- Die Schriftliche Weisung, das sogenannte Unfallmerkblatt, erfährt wegen der Ausweitung des Rauchverbots auf elektronische Zigaretten und gestrichene Normverweise Änderungen. Das neue Muster der Schriftlichen Weisung muss spätestens zum 30.06.2017 in jedem kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug vorliegen.