Kategorie: Allgemeines
Alkoholkonsum und ADR
Alkoholisierte Fahrer von Gefahrguttransporten sollen künftig härter bestraft werden können. Das sieht eine Änderung der Gefahrgutverordnung vor, die voraussichtlich 2013 in Kraft tritt. Nach einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums sollen Alkoholsünder am Steuer von Chemielastern künftig über die Bußgelder hinaus auch Punkte in Flensburg bekommen, wenn sie gegen das Alkoholverbot verstoßen. „Die Null-Promille-Grenze bleibt unberührt“, erklärte das Ministerium.
Damit trat das Ministerium Befürchtungen der Polizeigewerkschaft entgegen, das absolute Alkoholverbot für Fahrer solcher Transporte solle aufgeweicht werden. Es gehe vielmehr darum, den Bezug zur Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille im Straßenverkehrsgesetz in der neuen Verordnung so zu modifizieren, dass Verstöße auch mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden können. „Dies ist bisher nicht möglich“, so das Ministerium. (jök)
Quelle: www.gefahrgut-online.de