Kategorie: Allgemeines, ADR2011
neues im ADR 2011
Zum 1. Januar 2011 treten die nächsten Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft, zeitgleich mit den Änderungen der internationalen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen (RID) und mit Binnenschiffen (ADN).
Allgemeine Übergangsfristen gestatten eine Anwendung des noch bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Rechts (ADR / RID / ADN 2009) bis zum 30. Juni 2011. Für bestimmte technische Regelungen können zum Teil noch längere Übergangsfristen in Anspruch genommen werden.
Bei den Änderungen handelt es sich u.a. um die
- Einführung des Entladers als neuer Rechtsfigur mit neuen Pflichten und Verantwortlichkeiten,
- Überarbeitung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen (LQ), u.a. mit neuen Anforderungen an die Kennzeichnung,
- Änderung der Vorschriften für die Dokumentation beim Transport von Abfällen, umweltgefährlichen Stoffen, Feuerwerkskörpern und begasten Güterbeförderungseinheiten sowie für das Container-/Fahrzeugpack-Zertifikat,
sowie speziell für das ADR die
- Überarbeitung der Schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt),
- Neustrukturierung der Vorschriften für die Gefahrgutfahrer-Schulung, u.a. mit neuem Muster für die Schulungsbescheinigung.
Jedes betroffene Unternehmen sollte die für seinen Bereich maßgeblichen Änderungen frühzeitig, spätestens jedoch nach Veröffentlichung der offiziellen Rechtstexte im Bundesgesetzblatt individuell prüfen und umsetzen.
Der DSLV hat die für die Spedition wesentlichen, mit dem ADR 2011 verbundenen Änderungen in einer achtzehnseitigen Übersicht zusammenstellt.
Textquelle: DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V.
- Dateien:
- ADR_2011.pdf239 K