01.09.2019 00:00 Alter: 5 yrs
Kategorie: Allgemeines
Von: Michael Grenzheuser

Rund um Lithium-Batterien

Diese unterliegen der Prüfpflicht nach UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Punkt 38.3

Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien unterliegen der Prüfpflicht nach UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Punkt 38.3. Diese Prüfpflicht wird durch ein entsprechendes Testprotokoll nachgewiesen. Die Verkehrsträger-vorschriften 2019 fordern einheitlich, dass spätestens zum 01.01.2020 eine Zusammenfassung dieses Prüfprotokolls auf Anfrage bereitgestellt werden muss.

Die Betriebe sind gut beraten, sich jetzt schnellstens um die entsprechenden Zusammenfassung für jede Batterie, auch Knopfzellen, der einzelnen Lieferanten zu bemühen. Liegt eine entsprechende Prüfzusammenfassung am 01.01.2020 nicht vor, wird eine anwendbare Vorschrift der jeweiligen Verkehrsträgervorschriften verletzt und damit ist die Beförderung der Batterien einzeln, in Ausrüstung eingebaut oder mit Ausrüstungen verpackt, nicht vorschriftenkonform. Im Ernstfall verweigern Beförderer die Beförderung dieser Sendungen.

An die Zusammenfassung des Prüfprotokolls stellt das UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien in Punkt 38.3 folgende Anforderungen (Die folgenden Informationen müssen in dieser Prüfungszusammenfassung bereitgestellt werden):

  • Name des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers, soweit zutreffend
  • Kontaktinformationen des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers, inklusive Adresse, Telefonnummer, eMail-Adresse und Website für weitere Informationen
  • Name des Prüflabors, inklusive Adresse, Telefonnummer, eMail-Adresse und Website für weitere Informationen
  • eine eindeutige Prüfberichtsidentifikationsnummer
  • Datum des Prüfberichts
  • Eine Beschreibung der Zelle oder Batterie, die mindestens Folgendes enthält:
    • Lithium-Ionen- oder Lithiummetallzelle oder -batterie
    • Masse
    • Watt-Stunden-Bewertung oder Lithiumgehalt
    • Physikalische Beschreibung der Zelle/Batterie
    • Modellnummern
  • Liste der durchgeführten Prüfungen und Ergebnisse (d. h. bestanden/nicht bestanden);
  • Verweis auf Prüfanforderungen für zusammengesetzte Batterien, falls zutreffend (d. h. 38.3.3 (f) und 38.3.3 (g)) (dies gilt nur für Lithium-Hybrid-Batterien)
  • Verweis auf die verwendete überarbeitete Ausgabe des Handbuchs über Prüfungen und Kriterien und etwaige Änderungen dazu
  • Unterschrift mit Namen und Titel des Unterzeichners als Hinweis auf die Gültigkeit der bereitgestellten Informationen

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