01.07.2017 02:00 Alter: 7 yrs
Kategorie: Allgemeines, ADR2017

Schriftliche Weisungen 2017

Seit Anfang dieses Jahres sind aktualisierte Schriftliche Weisungen für Gefahrgutbeförderungen per Lkw vorgeschrieben. Die UNECE hat nun Muster in vier weiteren Sprachen veröffentlicht.

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat weitere Muster der überarbeiteten Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 veröffentlicht. Sie stehen in Englisch, Französisch und Russisch sowie neu in Dänisch, Lettisch, Norwegisch und Schwedisch zur Verfügung.

Laut allgemeiner Übergangsvorschrift im ADR 2017 ist es erlaubt, die bisherigen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2015 bis 30. Juni 2017 weiterzuverwenden. Und laut Übergangsvorschrift in Unterabschn. 1.6.1.35 ADR 2017 ist es erlaubt, die Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2013 bis ebenfalls 30. Juni 2017 weiterzuverwenden.

In den Schriftlichen Weisungen im ADR 2017 ist u.a. folgendes geändert:

  • Seite 2: Bei der Bezeichnung der Gefahren beim Gefahrzettel 4.1 werden „polymerisierende Stoffe“ ergänzt.
  • Seite 3: In der linken Spalte wird bei „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ der Gefahrzettel nach Muster Nr. 9A eingefügt.

Support

Sie haben weitere Fragen? Dann schnell zum Hörer greifen, rufen Sie uns einfach an - wir freuen uns auf Sie!

+49 (0)781 78513

Wollen Sie Ihre Anfrage per eMail an uns stellen, besuchen Sie dazu bitte einfach unsere Kontaktseite.

Unsere Bürozeiten

Mo. - Fr.
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Sie finden uns
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

Facebook

Folgen Sie uns und werden Sie ein Fan von Laitenberger! [mehr]

Bürostandort
Unser Büro finden Sie:

Laitenberger Fahrschule GmbH
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

eMail:
fahrschule@laitenberger.com
Kontakt
Unser Büro ist besetzt:

Montag - Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Kunden-Hotline:
Telefon: +49 (0)781 78513
Telefax: +49 (0)781 9709753
Update cookies preferences