Kategorie: Allgemeines, ADR2017
Schriftliche Weisungen 2017
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat weitere Muster der überarbeiteten Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 veröffentlicht. Sie stehen in Englisch, Französisch und Russisch sowie neu in Dänisch, Lettisch, Norwegisch und Schwedisch zur Verfügung.
Laut allgemeiner Übergangsvorschrift im ADR 2017 ist es erlaubt, die bisherigen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2015 bis 30. Juni 2017 weiterzuverwenden. Und laut Übergangsvorschrift in Unterabschn. 1.6.1.35 ADR 2017 ist es erlaubt, die Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2013 bis ebenfalls 30. Juni 2017 weiterzuverwenden.
In den Schriftlichen Weisungen im ADR 2017 ist u.a. folgendes geändert:
- Seite 2: Bei der Bezeichnung der Gefahren beim Gefahrzettel 4.1 werden „polymerisierende Stoffe“ ergänzt.
- Seite 3: In der linken Spalte wird bei „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ der Gefahrzettel nach Muster Nr. 9A eingefügt.