Kategorie: Allgemeines
Von: IHK Südlicher-Oberrhein
Schulungsbescheinigungen länger gültig (M324)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 17.03.2020 die deutsche Fassung der Multilateralen Sondervereinbarung M 324 über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR zur Kenntnis gegeben.
Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabschnittes des Absatzes 8.3.3.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Dezember 2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat.