Kategorie: Allgemeines
Schulungsbescheinigungen länger gültig (M330)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 02.11.2020 die deutsche Fassung der Multilateralen Sondervereinbarung M330 über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR zur Kenntnis gegeben.
Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabschnittes des Absatzes 8.3.3.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. März 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat.