Kategorie: Allgemeines
Schulungsbescheinigungen länger gültig (M333)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 25.01.2021 die deutsche Fassung der Multilateralen Sondervereinbarung M333 über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR zur Kenntnis gegeben.
Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabschnittes des Absatzes 8.3.3.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Oktober 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpuntk des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung.