Kategorie: Allgemeines
Schulungsbescheinigungen länger gültig (M334)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 25.01.2021 die deutsche Fassung der Multilateralen Sondervereinbarung M334 über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR zur Kenntnis gegeben.
Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabschnittes des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. Oktober 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 ADR bestanden haben.