Kategorie: Allgemeines
Titel-Änderung ADR
(ur) Das Gesetz mit Datum vom 5. Juli 2021 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden (BGBl. 2021 II S. 603).
Damit wird der Beschluss der ADR-Vertragsstaatenkonferenz in Genf vom 13. Mai 2019, den Titel "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" in der Weise zu ändern, dass das Wort "Europäisches" gestrichen wird, auf nationaler Ebene umgesetzt. Das Gesetz ist am 10. Juli 2021 in Kraft getreten.
Der Wortlaut ist in dem mit dem Änderungsgesetz veröffentlichten dreisprachigen Protokoll zur Änderung des Titels des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) bekannt gemacht worden (BGBl. 2021 II S. 604).
„Der Titel des Übereinkommens erhält folgenden Wortlaut: „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Das Akronym „ADR“ bleibt unverändert“ (Artikel 1 des Protokolls zur Änderung des Titels).
Textquelle: www.gefahrgut.de