Kategorie: Allgemeines
Tunnel: Änderungen in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Deutschland betreffenden Informationen zur Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR aktualisiert. (Letzte Änderung: 09. Juli 2018)
Die jüngsten Änderungen betreffen:
- Berlin
BAB A 100 (Anschlussstelle Schmargendorf), km 1,4 bis 1,931 zwischen Ein- und Ausfahrten Mecklenburgische Straße und Schildhornstraße, Tunnelkategorie B (bislang: E) - Niedersachsen
BAB A 39 Galerien Lindenberg und Heidberg, keine Tunnelkategorie (bislang: E), Aufhebung der bisher geltenden Beschränkung für die Durchfahrt ab 6. April 2016 - Nordrhein-Westfalen
B 55a Tunnel Grenzstraße in Köln-Buchforst, Tunnelkategorie E seit 31. Kalenderwoche 2013 bis nun Ende 2018 sowie Geschwindigkeitsreduzierung im Tunnel auf 50 km/h und Verbot der Durchfahrt des Tunnels für den Schwerlastverkehr (ab 7,5 t)
Die Kennzeichnung der Tunnel erfolgt mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261. Für die Kategorisierung der Tunnel in Deutschland und die entsprechende Kennzeichnung sind die Länder zuständig. Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen. Die entsprechenden Informationen anderer Staaten sind auf den Internetseiten der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zu finden.