15.05.2023 11:08 Alter: 2 yrs
Kategorie: Allgemeines

Vorsicht beim Abschleppen von E-Autos

Was passiert mit einem Elektrofahrzeug, wenn es liegenbleibt oder in einen Unfall verwickelt ist? Wie wird geborgen, transportiert, verwahrt oder entsorgt?

Die Zahl der E-Autos auf den Straßen steigt stetig. Doch wenn diese im Pannenfall abgeschleppt werden müssen, sollten Abschleppbetriebe und Kfz-Werkstätten einen wichtigen Punkt nicht außer Acht lassen, denn was viele nicht wissen ist, dass das Abschleppen oder Abtransportieren von Elektrofahrzeugen unter Gefahrgut (ADR) fällt.

Elektrofahrzeuge werden mit großen Lithium-Ionen-Batterien betrieben. Diese fallen unter die Gefahrgutklasse 9 und unterliegen den Transportvorschriften des Strassenverkehrs (ADR).
Die rein batteriebetriebenen Fahrzeuge sind der UN Nummer UN 3171 zugeordnet und sind von den Gefahrguttransportbestimmungen freigestellt (Freistellung 1.1.3.1 a) ADR), wenn sie intakt und fahrtüchtig sind.

Verunfallte eFahrzeuge werden wie jedes andere Fahrzeug abgeschleppt (Freistellung 1.1.3.1 d) ADR). Selbst wenn die Beschädigung an der Batterie sicherheitsrelevante Auswirkungen haben kann. Dies ist möglich durch den Verweis in der Sondervorschrift 667 (b) (ii) des ADR, dass wenn ein Ausbau oder eine Diagnose nicht möglich ist, die Sondervorschrift 666 (also die normale Beförderung) angewandt werden kann.

 

Zum Hintergrund: Jedes Unternehmen, das Gefahrguttransporte durchführt, braucht entsprechend qualifizierte Berufskraftfahrer. Diese müssen, sofern Gefahrgut auf der Straße befördert wird, einen ADR-Schein vorweisen. ADR ist die Kurzform von „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, auf Deutsch das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Es beinhaltet Vorschriften für den Straßengüterverkehr und die korrekte Ladungssicherung sowie zur Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Das Wissen um die Regeln und deren Einhaltung wird in Schulungen vermittelt und mit dem ADR-Schein bestätigt.


Support

Sie haben weitere Fragen? Dann schnell zum Hörer greifen, rufen Sie uns einfach an - wir freuen uns auf Sie!

+49 (0)781 78513

Wollen Sie Ihre Anfrage per eMail an uns stellen, besuchen Sie dazu bitte einfach unsere Kontaktseite.

Unsere Bürozeiten

Mo. - Fr.
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Sie finden uns
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

Facebook

Folgen Sie uns und werden Sie ein Fan von Laitenberger! [mehr]

Bürostandort
Unser Büro finden Sie:

Laitenberger Fahrschule GmbH
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

eMail:
fahrschule@laitenberger.com
Kontakt
Unser Büro ist besetzt:

Montag - Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Kunden-Hotline:
Telefon: +49 (0)781 78513
Telefax: +49 (0)781 9709753
Update cookies preferences