1.000 Punkte Regel (Freistellung)

Die 1.000 Punkte Regel ist eine Freistellung im Rahmen des Gefahrguttransportes, welche es erlaubt, in vorgeschriebenen Mengen je Beförderung Erleichterungen wahrzunehmen. Diese Freistellung richtet sich nach der festgelegten Beförderungskategorie des Gefahrgut. Diese Beförderung entnehmen Sie dem Sicherheitsdatenblatt, welches zwar nicht mitgeführt werden muss, jedoch als Nachweis für die Eigenschaft der transportierten Güter von Vorteil sein kann.

Für Produkte, die nicht unter die Mindermengenregelung fallen, wurde die Möglichkeit geschaffen die strengen Gefahrgutsvorschriften zu umgehen, indem man "nur" eine gewisse Menge vom Gefahrgut transportiert. Diese Erleichterung bezieht sich auf die gesamte Beförderungseinheit auch bestehend aus zwei Anhängern.

Werden gemäß der „1.000-Punkte-Regelung" nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR 1.000 Punkte nicht überschritten, ist der Transport von bestimmten Vorschriften befreit, wie etwa von der Kennzeichnung der Beförderungseinheit (Orangefarbene Tafel), der ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein) und den schriftlichen Weisungen. Aber Vorsicht: Die übrigen ADR-Bestimmungen gelten weiterhin, unter anderem ist ein 2-kg-Feuerlöscher erforderlich!

Beförderungskategorie

Laut 1.1.3.6.1 ADR gibt es 5 Beförderungskategorien von 0 bis 4 --> Je gefährlicher ein Stoff ist, desto kleiner ist die Beförderungskategorie!

Hat ein Gefahrgut die Beförderungskategorie 0 darf für dieses Gefahrgut die Freistellung laut Kapitel 1.1.3.6 ADR nicht in Anspruch genommen werden. Für jedes Gefahrgut kann die Beförderungskategorie dem Verzeichnis der gefährlichen Güter, Tabelle A Spalte 15 entnommen werden.

Multiplikationsfaktor

Mit der Beförderungskategorie kann über ADR 1.1.3.6.4 der Multiplikationsfaktor ermittelt werden. Dazu schreibt 1.1.3.6.4 ADR vor:

Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen Beförderungskategorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, darf die Summe

  • der Menge der Stoffe und Gegenstände der Beförderungskategorie 1, multipliziert mit 50,
  • der Menge der in Fußnote a) zur Tabelle 1.1.3.6.3 aufgeführten Stoffe und Gegenstände der Beförderungskategorie 1, multipliziert mit 20,
  • der Menge der Stoffe und Gegenstände der Beförderungskategorie 2, multipliziert mit 3, und
  • der Menge der Stoffe und Gegenstände der Beförderungskategorie 3 einen berechneten Wert von 1000 nicht überschreiten.

Beförderungspapiere

Die Werte (Beförderungskategorie und Multiplikationsfaktor) müssen in das Beförderungspapier eingetragen werden. In der Bemerkung des Absatzes 5.4.1.1.1 DR/RID steht

  • Bei beabsichtigter Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge und der berechnete Wert der gefährlichen Güter gemäß den Absätzen 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 im Beförderungspapier angegeben werden.
  • Für gefährliche Güter in Geräten oder Ausrüstungen, die in dieser Anlage näher bezeichnet sind, ist die anzugebende Menge die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in Kilogramm bzw. in Litern.

Berechnungsbeispiel

Rechnenaufgabe

Ist der Transport mit diesem Gefahrgut kennzeichnungspflichtig?

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ADR 3.2 Tabelle A

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