Das ADR 2017 gilt ab dem 1. Januar 2017!
ADR 2017 (deutsch)
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ADR 2017 (englisch)
European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road
Änderungen im ADR 2017 (Auszug)
Neben zahlreichen Detailänderungen steht beispielsweise der Transport von Lithiumbatterien besonders im Fokus. Die neuen Regelungen können bereits ab 01. Januar 2017 angewendet werden. Verbindlich treten sie am 01. Juli 2017 in Kraft.
Lithiumbatterien erhalten zukünftig einen eigenen Gefahrzettel.
Er trägt die Nummer 9A (angelehnt an das Label Nr. 9) und erhält zusätzlich ein Batteriesymbol. Die Mindestabmessungen betragen 100 mm x 100 mm. Für die so genannten kleinen Lithiumbatterien, die gemäß SV 188 befördert werden, gibt es zudem erstmals ein eigenes Kennzeichen im ADR.
Ebenso gibt es Neuerungen bei den schriftlichen Weisungen. Das neue Muster ist an dem neuen Gefahrzettel für die Lithiumbatterien zu erkennen. Die Weisungen müssen verbindlich bis zum 01. Juli 2017 ausgetauscht werden.
Neu geregelt wurde auch der Umgang mit Verbrennungsmotoren. Sie erhalten drei eigene UN-Nummern und sind damit nicht mehr generell von den ADR-Vorschriften freigestellt.
Insgesamt umfassen die Änderungen 90 Seiten, wobei es sich auch wieder um viele redaktionelle Eingriffe handelt.
Betroffen sind:
Versender, Empfänger, Verlader und Transporteure von Gefahrgut; Gefahrgutbeauftragter