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03.01.2013 01:00 Alter: 12 yrs
Kategorie: ADR2013

ADR 2013

Die ADR-Card kommt

Ab dem 1. Januar 2013 gilt das neue ADR 2013. Damit hat die ADR-Bescheinigung in Papierform ausgedient. Die bisher gültige orangefarbene Bescheinigung wird durch die ADR-Card ersetzt.
Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) gibt mit Inkrafttreten am 29. Januar 1968 spezielle Vorschriften für den Straßenverkehr im Zusammenhang mit Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut vor.

Sowohl zum Basiskurs als auch zur Auffrischungsschulung – so die neue Bezeichnung des Fortbildungskurses – und zu den Aufbaukursen sind von den Teilnehmern ab 1. Januar 2013 aktuelle Passfotos mitzubringen. Dieses muss den Vorgaben der Passverordnung für ein biometrisches Bild in der Größe 35 x 45 mm entsprechen. Vergleichbare Anforderungen werden bereits an die Lichtbilder für Führerscheine, Fahrerkarten und Personalausweise gestellt.

Versäumt man ein Foto zur Prüfung mitzubringen, darf trotzdem an der Prüfung teilgenommen werden. Eine ADR-Card bei bestandener Prüfung wird jedoch erst ausgestellt, wenn der zuständigen IHK (siehe Stempel auf alter ADR-Bescheinigung) ein Lichtbild mit dem zugehörigen Fotobogen vorgelegt wird. Dieses muss persönlich in der IHK-Geschäftsstelle abgegeben werden, da die Feststellung der Identität zweifelsfrei erfolgen muss. Dieser zusätzliche Aufwand und Zeitverlust sollte durch rechtzeitiges Besorgen eines Lichtbildes vermieden werden.

Die neue Karte hat neben dem Foto persönlichen Daten des Fahrers, Angaben zu den Gefahrgutklassen die befördert werden dürfen und sie entspricht in ihren Abmessungen den üblichen Scheckkarten.

Die Neuregelung mit der ADR-Card gilt für Fahrer, die ihre Prüfung nach dem 1. Januar 2013 abschließen. Für Fahrer mit einer alten Bescheinigung ändert sich zunächst nichts. Alte Bescheinigungen behalten zunächst ihre Gültigkeit. Erst wenn Fahrer den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Auffrischungskurs absolvieren, wird die neue Karte fällig.

Auch Kraftfahrer, die über eine noch gültige ADR-Bescheinigung in Papierform verfügen und durch Verlust eine Ersatzbescheinigung benötigen, können diese ab 1. Januar 2013 nur als ADR-Card bekommen. Hierfür ist ein persönlicher Besuch in der IHK zur Personalisierung des Lichtbildes zwingend erforderlich. Das Lichtbild auf dem zugehörigen Fotobogen muss persönlich in einer der Geschäfts-/Zweigstellen der zuständigen IHK abgegeben werden. Dort wird die ADR-Card ausgestellt und versandt.


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