Bei Gefahrguttransporten sind mitzuführen:

  • Gemäß 1.10.1.4 ADR für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung je einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B.  Personalausweis, Reisepass, Führerschein)  
  • Beförderungspapier (z. B. Frachtbrief) mit Angaben zum gefährlichen Gut nach 5.4.1 ADR
  • Schriftliche Weisungen nach 5.4.3 ADR
  • ADR Schulungsbescheinigung, ab 1.1.2013 ADRCard
  • ADR-Zulassungsbescheinigung für Fahrzeug / Beförderungseinheit nach 9.1.3 ADR
  • Eventuell Ausnahmezulassung nach § 5 GGVSEB
  • Eventuell Fahrwegbestimmung (Verlagerung) nach § 35 a - c GGVSEB und ggf. Bescheinigung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) bzw.  der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD)
  • Prüfungsbescheinigung (z.B. Tanks, Aufsetztanks)
  • Container-Packzertifikat, falls Transport über Seeweg
  • Genehmigung zum Transport bestimmter Stoffe der Klasse 1 und 7
  • Feuerlöschmaterial abhängig von der höchstzulässigen Masse der Beförderungseinheit nach 8.1.4 ADR
  • Schutzasrüstung gemäß Schriftlicher Weisung nach 5.4.3 ADR
  • ...

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