ADR-Schulungen für Gefahrgutfahrer
Für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße existieren für alle Gefahrgutklassen umfangreiche Vorschriften. Sie sind im ADR, dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, festgelegt. Wir schulen Fahrpersonal gemäß ADR-Gefahrgutrecht und vermitteln die vom Gesetzgeber geforderten Kenntnisse.
Seit 01. April 2019 werden ADR-Schulungsbescheinigungen nur noch nach neuem Muster ausgestellt.
Basiskurs Stück- und Schüttgut
Erwerb des ADR-Scheins als Nachweis für den Transport von Gefahrgütern
Alle, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, gemäß Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Mit dem Abschluss des Basiskurses mit IHK-Prüfung erwerben Sie die Berechtigung, Gefahrgut im Stück- und Schüttgutverkehr (außer Klassen 1 und 7) nach ADR mit Fahrzeugen zu befördern.
Aufbaukurse für Gefahrgutfahrer
Wer als Gefahrgutfahrer Tanktransporte fährt, explosive oder radioaktive Stoffe und Güter befördert, muss zusätzlich zum Basiskurs einen Aufbaukurs besuchen.
- Aufbaukurs Tank
Berechtigung für den Transport von Gefahrgütern in Tankfahrzeugen - Aufbaukurs - Klasse 1
Transport von Sprengstoffen (Klasse 1) - Aufbaukurs - Klasse 7
Transport radioaktiver Stoffe (Klasse 7) - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Schulung nach Richtlinie Deutscher Verkehrssicherheitsrat und VDI 2700 Blatt 1
Fortbildung für Gefahrgutfahrer - für die Verlängerung des ADR-Scheins
Denken Sie rechtzeitig an die Verlängerung Ihres ADR-Scheins!
Um Ihre Bescheinigung zu verlängern, müssen Sie die Fortbildung innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres besuchen und die anschließende IHK-Prüfung bestehen. Die Fortbildungsschulung für Gefahrgutfahrer umfasst 12 Unterrichtseinheiten (UE) und dauert 1,5 Tage.
Melden Sie sich rechtzeitig bei uns an,
damit Sie weiterhin Gefahrguttransporte fahren dürfen.