Über den nebenstehenden Link kann die Schriftliche Weisungen in diversen Sprachen heruntergeladen werden, in der aktuell geltenden Form:
Schriftliche Weisungen: kostenloser Download in verschiedenen Sprachen
Seit dem 1. Januar 2009 ist die Änderung bezüglich der schriftlichen Weisungen wirksam. Es ist nur noch ein einheitliches Unfallmerkblatt für alle Gefahrguttransporte über alle Gefahrgutklassen vorgeschrieben. Die Schriftlichen Weisungen (sog. Unfallmerkblatt), die bei Gefahrguttransporten im Führerhaus in der Sprache des Fahrerzeugführers (Fahrer) mitzuführen sind, müssen nicht zwingend kartoniert sein.
Die Vereinten Nationen (UN) haben die ADR-Mitgliedsländer gebeten, die Schriftlichen Weisungen nach Kapitel 5.4.3 ADR (2009) in den einzelnen Sprachen als pdf-Datei auf die Homepage der UN zu stellen. Mittlerweile wurden dort die Unfallmerkblätter bereits in mehr als 20 Sprachen eingestellt.
Interessenten können sich die offizielle Version des Unfallmerkblattes dort herunterladen. Es sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass der Ausdruck gut lesbar im DIN A4 - Format und im Farbdruck erfolgt. [Linguistic versions (ADR, Instructions in writing)]
Die Schriftliche Weisungen richten sich grundsätzlich an das Fahrpersonal!
Die Schriftliche Weisungen sind in einer Sprache mitzuführen, die der Fahrer LESEN und VERSTEHEN kann!
Bereits seit dem 01.07.2009 muss der BEFÖRDERER vor Antritt der Fahrt dem Fahrpersonal die Schriftliche Weisungen zur Verfügung stellen. Bitte beachten : Die Schriftliche Weisungen sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle aufzubewahren!
1.6.1.35 ADR - Übergangsvorschrift
Schriftliche Weißungen gemäß den bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften des ADR, die den ab 1. Januar 2015 geltenden Vorschriften des Abschnitts 5.4.3 nicht entsprechen, dürfen bis zum 30. Juni 2017 weiterverwendet werden.
ACHTUNG : Ohne die aktuelle Schriftliche Weisung 2019 droht ein Bußgeld!!!
Auszug aus Bußgeldkatalog 2019: (Nr. 10) eine der nachfolgenden Bescheinigungen nicht mitführte oder nicht rechtzeitig aushändigte:
- Schriftliche Weisung = 150 Euro
- Beförderungspapier = 150 Euro
- Lichtbildausweis = 150 Euro
- Bescheinigung über die Schulung des Fahrzeugführers nicht mitgeführt.
Es fehlten:
... der Basiskurs (Erstschulung) = 300 Euro
... der Aufbaukurs (Erstschulung) = 300 Euro
... der Basis- und Aufbaukurs (Erstschulung) = 500 Euro
... der Auffrischungskurs = 300 Euro - Feuerlöschgerät = 150 Euro
- Plombierung der Feuerlöschgeräte = 50 Euro
- Ausrüstungsgegenstände = 150 Euro
Aktuell: Schriftliche Weisungen ADR 2019
--> Internetseite der Vereinten Nationen
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