Normen, Vorschriften und Richtlinien
Normen, Vorschriften und Richtlinien dienen der allgemeinen Sicherheit. Sie schützen vor Arbeitsunfällen und bilden die Grundlage für ein einwandfreies technisches Verhalten. Dabei haben Normen grundsätzlich den Charakter von Empfehlungen. Sie werden jedoch rechtlich verbindlich, wenn in Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen darauf verwiesen und ihre Anwendung festgelegt wird.
ADR 3.3.1 - Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften
Die in ADR 3.2 Tabelle A Spalte 6 bei Stoffen oder Gegenständen angegebenen Nummern entsprechen den in diesem Kapitel erläuterten Sondervorschriften, die für diese Stoffe oder Gegenständen gelten.
Für den Transport von Alkohol gelten u.a. die folgenden Sondervorschriften:
Sondervorschrift 144
Wässerige Lösungen mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Sondervorschrift 145
Alkoholische Getränke der Verpackungsgruppe III unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn sie in Behältern mit einem Fassungsraum von höchstens 250 Litern befördert werden.
Die Sondervorschrift 145 betrifft UN 3065 ALKOHOLISCHE GETRÄNKE, 3, III (mehr als 24 Vol.-% bis höchstens 70 Vol.-% Alkohol)