Normen, Vorschriften und Richtlinien

Normen, Vorschriften und Richtlinien dienen der allgemeinen Sicherheit. Sie schützen vor Arbeitsunfällen und bilden die Grundlage für ein einwandfreies technisches Verhalten. Dabei haben Normen grundsätzlich den Charakter von Empfehlungen. Sie werden jedoch rechtlich verbindlich, wenn in Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen darauf verwiesen und ihre Anwendung festgelegt wird.

ADR 3.3.1 - Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften

Die in ADR 3.2 Tabelle A Spalte 6 bei Stoffen oder Gegenständen angegebenen Nummern entsprechen den in diesem Kapitel erläuterten Sondervorschriften, die für diese Stoffe oder Gegenständen gelten.

Für den Transport von Alkohol gelten u.a. die folgenden Sondervorschriften:

Sondervorschrift 144

Wässerige Lösungen mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Sondervorschrift 145

Alkoholische Getränke der Verpackungsgruppe III unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn sie in Behältern mit einem Fassungsraum von höchstens 250 Litern befördert werden.

Die Sondervorschrift 145 betrifft UN 3065 ALKOHOLISCHE GETRÄNKE, 3, III (mehr als 24 Vol.-% bis höchstens 70 Vol.-% Alkohol)

Support

Sie haben weitere Fragen? Dann schnell zum Hörer greifen, rufen Sie uns einfach an - wir freuen uns auf Sie!

+49 (0)781 78513

Wollen Sie Ihre Anfrage per eMail an uns stellen, besuchen Sie dazu bitte einfach unsere Kontaktseite.

Unsere Bürozeiten

Mo. - Fr.
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Sie finden uns
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

Facebook

Folgen Sie uns und werden Sie ein Fan von Laitenberger! [mehr]

Bürostandort
Unser Büro finden Sie:

Laitenberger Fahrschule GmbH
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

eMail:
fahrschule@laitenberger.com
Kontakt
Unser Büro ist besetzt:

Montag - Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Kunden-Hotline:
Telefon: +49 (0)781 78513
Telefax: +49 (0)781 9709753
Update cookies preferences