Die Grundlagen
Der Umgang mit Gefahrgut wurde von den Vereinten Nationen in den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods festgelegt. Dazu gehört auch der Aufbau der Gefahrgutklassen.
Die Einteilung erfolgt in 9 Klassen. Die weitere Unterteilung ist über einen Klassifizierungscode (classification code) je nach Klasse genauer spezifiziert:
- Die Klasse 1 ist in Unterklassen (division number, gibt den Gefährdungsgrad) und Verträglichkeitsgruppen (compatibility group, trifft Aussagen über die Zusammenpackung) geteilt
- Die Klassen 2 bis 9 über Codes über Gefahrengrad oder Stoffeigenschaften (subdivisions)
Die Einteilung nach UN

Die Einteilung erfolgt nach Gefahrgutklassen mit speziellem Symbol, die einzelnen Klassen sind dann weiter spezifiziert. Die Güter selbst sind in einer Datenbank mit der UN-Nummer verzeichnet, wo auch Angaben über die Gefahrenklasse, Gefahr nach Mengen und ähnliches verzeichnet sind.
Daneben sind noch die Verpackungsgruppen zu beachten.
Der Aufbau
Die Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sind in neun Teile gegliedert.
Anlage A: "Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände"
besteht aus den Teilen 1 bis 7
Anlage B: "Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung"
besteht aus den Teilen 8 und 9
Jeder Teil ist in Kapitel und jedes Kapitel in Abschnitte und Unterabschnitte unterteilt (siehe Inhaltsverzeichnis).