Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
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Explosive Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe (oder Stoffgemische), die durch chemische Reaktionen Gase von solcher Temperatur, solchem Druck und mit hoher Geschwindigkeit entwickeln können, daß hierduch in der Umgebung Zerstörungen eintreten können.
Pyrotechnische Sätze sind Stoffe oder Stoffgemische, mit denen eine Wirkung in Form von Wärme, Licht, Schall, Gas, Nebel oder Rauch oder einer Kombination dieser Wirkungen als Folge nichtdetonativer, selbstunterhaltender, exothermer chemischen Reaktion erzielt werden soll.
Gegenstände, die einen oder mehrere explosive Stoffe und / oder pyrotechnische Sätze enthalten, sind Gegenstände mit Explosivstoff.
Exotherme Reaktionen sind chemische Vorgänge, bei denen Wärme nach aussen abgegeben wird.
zum Beispiel: Zünder, Munition, Schwarzpulver, Sprengstoff, Patronen, Feuerwerkskörper, Fahrzeug-Airbags
Unterteilung der Klasse 1
Gefahrgüter der Klasse 1 werden in Abhängigkeit ihres Gefahrenpotentials in Unterklassen eingeteilt:
1.1
Unterklasse 1.1
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massenexplosionsfähig
z.B. gelatinöse Sprengstoffe
1.2
Unterklasse 1.2
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Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken
z.B. Munition
1.3
Unterklasse 1.3
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Feuergefahr in Verbindung mit beträchtlicher Strahlungswärme, der Abbrand erfolgt nacheinander
z.B. Treibladungspulver
1.4
Unterklasse 1.4
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geringe Explosionsgefahr
z.B. Silvesterfeuerwerk
1.5
Unterklasse 1.5
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sehr unempfindliche massen-explosionsfähige Stoffe
z.B. ammoniumnitrathaltige Sprengstoffe
1.6
Unterklasse 1.6
extrem unempfindlich