Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
Der Begriff der Klasse 4.1 umfasst Stoffe und Gegenstände, die gemäss der ADR nicht flüssig oder selbstzersetzliche flüssige Stoffe sind.
Der Klasse 4.1 sind zugeordnet:
- Leicht entzündbare feste Stoffe und Gegenstände sowie feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können
- selbstzersetzliche Stoffe, die (bei normalen oder erhöhten Temperaturen) durch außergewöhnlich hohe Beförderungstemperaturen oder durch den Kontakt mit Verunreinigungen zu einer starken exothermen Zersetzung neigen
- mit selbstzersetzenden Stoffen verwandte Stoffe, die sich von den selbstzersetzlichen Stoffen durch eine über 75 C° liegende Temperatur der selbstbeschleunigenden Zersetzung unterscheiden, die zu einer stark exothermen Zersetzung neigen und die in bestimmten Verpackungen die Kriterien für explosive Stoffe der Klasse 1 erfüllen können
- explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind...., daß die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind
Exotherme Reaktionen sind chemische Vorgänge, bei denen Wärme nach aussen abgegeben wird.
zum Beispiel: Zelluoid, Aluminiumpulver, Schwefel (geschmolzen), TNT (angefeuchtet mit mindestens 10 Masse-Prozent Wasser)