Ansteckungsgefährliche Stoffe
Die Klasse umfasst Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger -das sind Mikro-Organismen (einschliesslich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten, Pilze) oder rekombinierte Mikro-Organismen (Hybride oder Mutanten)- enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Mensch oder Tier infektiöse Krankheiten verursachen.
Sie unterliegen den Vorschriften dieser Klasse, wenn sie auf Menschen oder Tiere, die diesen Stoffen ausgesetzt sind, Krankheiten übertragen können.
- Biologische Produkte
sind Produkte von lebenden Organismen, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften der entsprechenden nationalen Behörden, die besondere Zulassungsvorschriften erlassen können, hergestellt und verteilt werden und die entweder für die Vorbeugung, Behandlung oder Diagnose von Krankheiten an Menschen oder Tieren oder für diesbezügliche Entwicklungs-, Versuchs- oder Forschungszwecke verwendet werden. Sie schließen Fertigprodukte, wie Impfstoffe, oder Zwischenprodukte ein, sind aber nicht auf diese begrenzt.
- Kulturen (Stammkulturen für Laborzwecke)
sind das Ergebnis eines Prozesses, bei dem Krankheitserreger für die Erzeugung hoher Konzentrationen vermehrt werden, wodurch bei Exposition das Risiko einer Infektion erhöht wird. Diese Begriffsbestimmung bezieht sich auf Kulturen, die für die absichtliche Vermehrung von Krankheitserregern bestimmt sind, und schließt Kulturen, die für diagnostische und klinische Zwecke vorgesehen sind, nicht ein.
- Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen
sind Mikroorganismen und Organismen, in denen das genetische Material durch gentechnische Methoden absichtlich in einer Weise verändert worden ist, wie sie in der Natur nicht vorkommt.
- Medizinische oder klinische Abfälle
sind Abfälle, die aus der medizinischen Behandlung von Tieren oder Menschen oder aus der biologischen Forschung stammen.