Ätzende Stoffe
Der Begriff der Klasse 8 umfasst Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Epithelgewebe der Haut oder der Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen angreifen und beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können, und auch die anderen Gefahren hervorrufen können.
Unter den Begriff dieser Klasse fallen auch Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit natürlicher Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.
zum Beispiel: Schwefelsäure, Salpetersäure, Brom, Trifluoressigsäure, Buttersäure, Desinfektionsmittel (flüssig, ätzend)