Umweltgefährdende Stoffe
Ab dem 01.07.2009 sind “umweltgefährdende Stoffe” / aquatische Umwelt” nach ADR/RID/ADNR/ADN2009 zu kennzeichnen.
GGVSE(B) : Versandstücke UN 3077 und UN 3082 ab dem 01.07.2009 sowie ab dem 01.01.2011 alle übrigen Klassen.
Die Einstufung wurde im Jahr 2007 in einigen Kriterien aus dem GHS (Globally Harmonized System f Classificationf Chemicals) übernommen. Ab 2009 werden die für die Gefahrgutklassifizierung relevanten Kriterien des GHS vollständig mit dem Gefahrstoffrecht harmonisiert.
Die grundsätzlichen Kriterien:
- akute Toxität für Fische
- akute Toxität für Daphnien
- Hemmung des Algenwachstums
- biologische Abbaubarkeit und Bioakkumulationspotenzial
Die Einstufung des Stoffes erfolgt, wie bei den anderen Klassen auch, in Eigenverantwortung des Herstellers / Vertreibers.
Umweltgefährdende Stoffe, Lösungen und Gemische - Geschichte
Ab dem 01.07.2009 sind “umweltgefährdende Stoffe” / aquatische Umwelt” nach ADR/RID/ADNR/ADN2009 zu kennzeichnen.
GGVSEB : Versandstücke UN 3077 und UN 3082 ab dem 01.07.2009 sowie ab dem 01.01.2011 alle übrigen Klassen.
Die Einstufung wurde im Jahr 2007 in einigen Kriterien aus dem GHS (Globally Harmonized System f Classificationf Chemicals) übernommen. Ab 2009 werden die für die Gefahrgutklassifizierung relevanten Kriterien des GHS vollständig mit dem Gefahrstoffrecht harmonisiert.
Die grundsätzlichen Kriterien:
- akute Toxität für Fische
- akute Toxität für Daphnien
- Hemmung des Algenwachstums
- biologische Abbaubarkeit und Bioakkumulationspotenzial
Die Einstufung des Stoffes erfolgt, wie bei den anderen Klassen auch, in Eigenverantwortung des Herstellers / Vertreibers.
Die Erklärung, warum dem Fisch das Auge tränte!
In 2007 wird die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen beschlossen. Erste Kennzeichnungen zeigen “toter Fisch / toter Baum” / 250 x 250 mm = Großzettel.
Kennzeichnung 2007 bis 2009 mit Träne
- Linie (Horizont) unter dem Auge
- Träne unter dem Auge
- Linie (Horizont) bis zur Träne
- Äste des Baumes stumpf
- Trauerrand außen
Im Jahr 2009 wird die Kennzeichnung ”überarbeitet”. Das neue Piktogramm sieht auch in Anlehnung an die GHS-Kennzeichnung diverse Änderungen vor
Kennzeichnung 2009 “überarbeitet”
- Linie (Horizont) über dem Auge
- keine Träne
- Linie (Horizont) rechts weitergeführt
- Äste des Baumes spitz
- Trauerrand außen
Grundsätzlich gibt es in der Ausführung der Kennzeichnung auf internationaler Ebene noch Unstimmigkeiten. So bestand das Bundesministerium BMVBS zunächst auf die Ausführung mit schwarzem Rand ganz außen (Trauerrand).
Kennzeichnung 2009 mit “Trauerrand”
Der Trauerrand begrenzt die Kennzeichnung. So ist z.B. auf einem weißen Hintergrund durch den Trauerrand die Vorgabe an einen “kontrastreichen Hintergrund” erfüllt.
Werden die Großzettel mit “Trauerrand” jedoch in einem sogenannten Einschubrahmen eingesetzt, ist der Rand stellenweise nicht mehr sichtbar. Dies kann durchaus zur Bemängelung durch einen Kontrollbeamten führen !
Zusätzlich ist jedoch ein Vermerk in der ADR/GGVSEB Kapitel 5.3.6 zu finden: "Für das Kennzeichen sind die Vorschriften des Abschnitts 5.3.1 für Großzettel (Placards) entsprechend anzuwenden"
Das bedeutet wiederum, das hier ein Rand (12,5mm von außen) zu berücksichtigen ist !!
Kennzeichnung 2009 mit “Gefahrzettelrand”
Der ”Gefahrzettel-Rand” ist hier 12,5mm nach innen versetzt. Diese Kennzeichnung entspricht somit den Vorschriften ADR Kapitel 5.3.1
Wird diese Kennzeichnung z.B. auf ein weißes Tankfahrzeug aufgeklebt, ist die äußere Begrenzung 250 mm und die Vorgabe an einen “kontrastreichen Hintergrund” nicht erfüllt. Dies kann ebenfalls zur Bemängelung durch einen Kontrollbeamten führen!
Jedoch werden 2010 / 2011 in Österreich und in der Schweiz nur Kennzeichnungen mit 12,5mm breitem Rand akzeptiert.
Am 27. und 28. Oktober 2010 tagte in Deutschland der Bund/Länder Fachausschuß und diskutierte diese Thema.
In wie weit nun die Ausführungen mit einem 12,5mm Rand oder mit Trauerrand eingesetzten Kennzeichnungen richtig oder falsch sind, bleibt offen.
Am 14. Oktober 2010 wird im Bundesgesetzblatt Teil II / Nr.28 die 21. ADR - Änderungsverordnung mit Stand 07.10.2010 veröffentlicht. Natürlich sind auch hier wieder Änderungen an der Kennzeichnung vorgesehen.
Kennzeichnung 2011 aus Änderungsverordnung
- Linie (Horizont) über dem Auge
- keine Träne
- Linie (Horizont) nicht weitergeführt
- Äste des Baumes wieder stumpf
- Trauerrand außen
Nun ist leider weiterhin unklar, was passiert, wenn der “Trauerrand” im Einschubrahmen nicht sichtbar ist. Hier wurde in Fachkreisen bereits der Vorschlag gemacht, den Einschubrahmen mit einem schwarzen, wasserfesten Stift “an zu malen” !!!!