Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen.

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Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?

Fahrzeughalter
Er stellt Fahrzeuge, die für die jeweilige Ladung geeignet sind, bereit und setzt sie ein. Er stellt Hilfsmittel bereit, um die Ladung zu sichern und wählt das Fahrpersonal aus, bildet dieses aus und kontrolliert es.

Verlader
Er hat das Transportgut so zu verpacken, dass eine einwandfreie Ladungssicherung möglich ist. Er sichert die Ladung, dass sie nicht verrutschen, umfallen, herabfallen oder ein Umstürzen des Fahrzeugs verursachen kann. Er unterweist seine Mitarbeiter in der von ihnen durchzuführenden Verladetätigkeit. Der Verlader kann seine Verantwortung nicht übertragen!

Fahrpersonal
Das Fahrpersonal kontrolliert die Ladungssicherung/Lastverteilung und die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs.


Ansprechpartner: Michael Grenzheuser
Was bedeutet Ladungssicherung?

Die Anforderungen an die Ladungssicherung ergeben sich aus § 22 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hiernach sind „die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten: “Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden nach dem Bußgeldkatalog mit einem Regelsatz zwischen 35 € und 75 € sowie 3 Punkten geahndet. Bußgeldadressaten bei Verstößen gegen § 22 StVO sind grundsätzlich immer Verlader und Fahrzeugführer.


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Müssen die Mitarbeiter bei der Beförderung gefährlicher Güter geschult sein?

Die Gefahrgutvorschriften gelten unabhängig von den Befreiungen auch für beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen. Dieser Personenkreis hat ausreichende Kenntnisse über die für diesen Aufgabenbereich maßgebenden Gefahrgutvorschriften nachzuweisen. Die Kenntnisse werden durch (Wiederholungs-) Schulungen vermittelt.

Bei den Schulungen ist darauf zu achten, dass die Schulungsinhalte im wesentlichen das Tätigkeitsfeld der beauftragten Person ansprechen. Ein Nachweis über Zeitpunkt, Dauer und Inhalt der Schulung ist zu führen.

Wiederholungsschulungen sind erforderlich bei Aufgaben- oder Vorschriftenänderungen.


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Wann muss ich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, haben nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unter bestimmten Voraussetzungen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen.

Befreiungen nach § 1b GbV von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten liegen in der Regel nur dann vor, wenn die Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern ohne orangefarbene Warntafeln fahren können (z.B. bei der Beförderung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen, freigestellten Beförderungen und wenn lediglich gefährliche Güter empfangen werden).


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An wen richten sich die Gefahrgutvorschriften?

An natürliche Personen, juristische Personen, Vereinigungen, Zusammenschluss von Personen ohne Rechtspersönlichkeit sowie staatliche Einrichtungen.

Im einzelnen:

  • an den Verpacker
  • an den Verlader
  • an den Absender
  • an die Fahrzeugbesatzung
  • an den Beförderer (Fahrzeughalter)
  • an den Empfänger

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Was versteht man unter gefährlicher Stoff?

Gefährliche Stoffe sind Stoffe oder Stoffgruppen, die als gefährlich zu bewerten sind. Diese werden z.B. im Chemikaliengesetz, Sprenggesetz etc. definiert und unterliegen den dazugehörigen Verordnungen wie z.B. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier werden alle Stoffe erläutert, die explosionsgefährlich, ätzend, brandfördernd, reizend, hochentzündlich, sensibilisierend, leichtentzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend, sehr giftig, erbgutverändernd, giftig, chronisch schädigend und mindergiftig umweltgefährdend sind. Zuzüglich wird ihre Einstufung, Kennzeichnung, Lagerung, Verpackung sowie der Umgang und die Verarbeitung mit dem Stoff geregelt.


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Was versteht man unter Gefahrgut?

Als Gefahrgut werden Stoffe und Gegenstände angesehen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können. Es ist zu prüfen, ob es sich hierbei um gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutvorschriften für die einzelnen Verkehrsträger handelt. Ist dies der Fall, werden aus Gefahrstoffen im Beförderungsfall Gefahrgüter.


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Was heisst "Verpackungsgruppe"?

Gefahrengrad des Gutes.
Der entsprechende Gefahrengrad hat unmittelbaren Einfluss auf die zu verwendende Verpackungsqualität.

 

Ihohe Gefährlichkeit (X-codierte Verpackung)
IImittlere Gefährlichkeit (X oder Y-codierte Verpackung)
IIIgeringe Gefährlichkeit (X, Y oder Z-codierte Verpackung)


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Welche technische Ausrüstung bzw. sonstige Schutzausrüstung muss der Transportfahrzeughalter bzw. -führer vorhalten/mit sich führen?

Die Bestimmungen des ADR sehen vor, dass die Fahrzeuge, mit denen kennzeichnungspflichtige Beförderungen von gefährlichen Gütern durchgeführt werden, mit bestimmten Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sein müssen:

  • 2 orangefarbene, reflektierende Warntafeln
  • 2 Feuerlöscher
  • 2 selbststehende Warnzeichen (z. B. reflektierende Kegel oder Warndreiecke)
  • Warnweste/Warnkleidung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung
  • 1 Handlampe je Mitglied der Fahrzeugbesatzung
  • 1 Unterlegkeil je Fahrzeug
  • sonstige Schutzausrüstung gemäß schriftlicher Weisung (z. B. Atemschutz) oder Ausrüstungen zur Durchführung der zusätzlichen und besonderen Maßnahmen gemäß schriftlichen Weisungen.
Was beinhaltet die Freistellungsregelung in Verbindung mit Limited Quantities (LQ)?

Für viele Gefahrgüter der Klassen 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 8 und 9 existiert eine spezielle Regelung im ADR, welche diese Gefahrgüter unter Einhaltung bestimmter Kriterien von den Vorschriften des ADR befreit. Näheres dazu regelt das Kapitel 3.4 des ADR/RID. Die Buchstaben „LQ“ bedeuten „Limited Quantities“, also Gefahrgut in begrenzten Mengen.


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Wie müssen Gefahrgutsendungen bezettelt bzw. gekennzeichnet sein?

Jedes Versandstück ist deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer des enthaltenden Gefahrguts zu beschriften. Die vorgeschriebenen Kennzeichnungen müssen gut sichtbar und lesbar sein und der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung standhalten. Jedes Versandstück, welches gefährliche Güter oder Gegenstände enthält, ist mit den vorgeschriebenen Gefahrzetteln zu versehen, es sei denn, eine Sondervorschrift (z. B. begrenzte Mengen) besagt etwas anderes.
Ein Gefahrzettel für Versandstücke besitzt die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats, welches mindestens eine vorgeschriebene Seitenlänge von 100 mm aufweist.


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Was verbirgt sich hinter der UN-Nummer?

Weltweit werden Stoffe, Lösungen oder Gemische zur Identifizierung einer vierstelligen Zahl zugeordnet, die bei der UNO vergeben wird. Diese UN-Nummer oder Stoffnummer erscheint im gesamten Beförderungskreislauf.


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Wie werden Gefahrgüter identifiziert?

Gefahrgüter werden über eine Gefahrgutliste identifiziert, welche die jeweils zu befolgenden Transportvorschriften enthält. Die Liste beinhaltet ungefähr 3.000 Gefahrgüter oder Sammeleinträge. Die Liste umfasst die exakte Transportbezeichnung und die UN-Identifikationsnummer des zu versendenden Produktes, z.B. Schwefelsäure - UN 1830. Im Rahmen der GO! Auftragsannahme gewährleistet die aktive Abfrage der benötigten Gefahrgutdaten, dass Beförderungs- und Begleitpapiere die gesetzlich geforderten Inhalte aufweisen. Hierbei werden online die erfassten Daten mit aktuellen Stoffdaten des ADR verglichen und auf Plausibilität geprüft.


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Was heißt und ist die ADR?

Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße wird mit ADR abgekürzt: Accord Européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route.


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