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Seit 01.01.2021 gilt das ADR 2021
Hinweis: ab dem 01.01.2023 gilt das ADR 2023
Schulungsbescheinigungen nach ADR und für Gefahrgutbeauftragte bleiben länger gültig

ADR-Schulungsbescheinigungen, die zwischen dem 1. März und 1. November 2020 ablaufen, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. November 2020. Betroffene Fahrerinnen und Fahrer sollten die Multilaterale Vereinbarung M324 als Kopie im Fahrzeug mitführen.
Multilaterale Vereinbarung M324 als Download
Die Multilaterale Vereinbarung M324 wird durch die Multilaterale Vereinbarung M330 fortgesetzt. Danach gelten neue Ausnahmeregelungen für die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und die Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte:
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 des ADR bleiben alle alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Gültigkeit dieser Schulungsbescheinigungen wird ab dem Datum ihres ursprünglichen Ablaufs um fünf Jahre verlängert, wenn ihre Inhaber vor dem 1. März 2021 eine Prüfung gemäß Absatz 1.8.3.16.2 des ADR bestanden haben.
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 des ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Gültigkeit dieser Schulungsbescheinigungen wird ab dem Datum ihres ursprünglichen Ablaufs um fünf Jahre verlängert, wenn ihre Inhaber vor dem 1. März 2021 eine Prüfung gemäß Absatz 1.8.3.16.2 des ADR bestanden haben.
Nach Aussage des BMVI wird Deutschland die Vereinbarung in den nächsten Tagen unterzeichnen, so dass die Regelungen auch in Deutschland Anwendung finden. Deutschland hat am 02.11.2020 unterzeichnet.
ACHTUNG: Die Multilaterale Vereinbarung M330 gilt bis zum 1. März 2021 in allen ADR-Vertragsstaaten, die die M330 unterzeichnet haben.
Die Vereinbarung finden Sie [hier]
Multilaterale Vereinbarung M330 als Download
Die Multilaterale Vereinbarung M330 wird durch die Multilaterale Vereinbarung M333 und M334 fortgesetzt. Danach gelten neue Ausnahmeregelungen für die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und die Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte:
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 des ADR bleiben alle alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Gültigkeit dieser Schulungsbescheinigungen wird ab dem Datum ihres ursprünglichen Ablaufs um fünf Jahre verlängert, wenn ihre Inhaber vor dem 1. Oktober 2021 eine Prüfung gemäß Absatz 1.8.3.16.2 des ADR bestanden haben.
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 des ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Geltungsdauer diser Bescheinigung wird ab dem Datum ihres ursprünglichen Ablaufs um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. Oktober 2021 eine Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 des ADR bestanden haben.
ACHTUNG: Die Multilaterale Vereinbarung M333 und M334 gilt bis zum 1. Oktober 2021 in allen ADR-Vertragsstaaten, die die M333 und M334 unterzeichnet haben.
Die Vereinbarung finden Sie [hier]
Multilaterale Vereinbarung M333 als Download
Multilaterale Vereinbarung M334 als Download

ADR – Gefahrgut auf der Straße
Gefährliche Güter werden in einer hoch industrialisierten Gesellschaft häufig verwendet und natürlich auch befördert.
Wichtig bei Transporten ist es, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.
Für den Transport gefährlicher Güter wurde deshalb ein internationales Regelwerk geschaffen, mit dem der sichere Transport dieser sensiblen Güter grundsätzlich gewährleistet ist.
Die Vorschriften werden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik laufend überprüft und weiterentwickelt.
Natürlich kann in dieser Website nicht umfassend informiert werden, dafür ist das Thema zu groß. Aber Nützliches und Informatives lässt sich allemal finden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Laitenberger Fahrschule GmbH

Hinweis in eigener Sache...
Zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text ausschließlich die männliche Form verwendet, gemeint sind aber alle, unabhängig vom Geschlecht!

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