Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die aktuellen AGB können jederzeit bei uns im Office eingesehen werden.

Ihr Team der Bildungsstätte

 

im folgenden Stand 01/2012

§1 Vertragspartner

Diese Geschäftsbedingungen der Fahrschule Laitenberger GmbH für das Portal gefahrgut.laitenberger.com, gelten für alle Leistungen die im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen") für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als „Kunde" bezeichnet). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Anmeldung / Vertragsschluss

Ein Seminarvertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Anmeldung zustande. Diese erfolgt binnen einer Woche nach Eingang der Anmeldung per Mail, Fax oder Post. Eine detaillierte Auftragsbestätigung zur Kontrolle des Auftragsgegenstands erhalten Sie im Nachgang. Die Anmeldungen zu den Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Fax, eMail oder über unser Internet-Buchungssystem).

Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.

Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt auch die Zusendung der Rechnung, die sofort und ohne jeglichen Abzug zu begleichen ist - sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.

§3 Art und Umfang der Leistung

Fahrschule Laitenberger GmbH bietet offene Seminare, sowie Einzel- und Firmentrainings in ihren Räumen und in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.

Die Seminare finden zu bestimmten Zeiten (entnehmen Sie der Auftragsbestätigung) mit höchstens 25 Teilnehmern statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Unterrichtseinheiten werden durch angemessene Pausen unterbrochen. Die Teilnehmer erhalten Seminarunterlagen, die den Inhalt der Veranstaltung begleiten und das Nachlesen ermöglichen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Seminarunterlagen sind im Seminarpreis enthalten.

Die Zeiten für Firmenseminare sowie Einzeltrainings werden einzelvertraglich festgelegt. Bei Seminaren im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zu Verfügung. Fahrschule Laitenberger GmbH stellt auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.
Art und Umfang der Schulungsunterlagen sind vorgegeben und sind im Seminarpreis enthalten.

Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat.

Für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort und Buchung von Hotelzimmern ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Bei bestimmten Seminaren besteht Anwesendheitspflicht. Dies bestätigt der Kunde durch Unterschrift in einer Teilnehmerliste und durch die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis), die zu Beginn der Veranstaltung durchgegeben wird. Nur dann ist der Kunde zu der Prüfung zugelassen.

§4 Vertragsschluss

Alle Angebote und Preise auf der Internetpräsenz von gefahrgut.laitenberger.com sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Mit Bestätigung unserer AGB und durch Anklicken des Buttons „buchen" auf der Internetpräsenz gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Vertrag mit Fahrschule Laitenberger GmbH kommt erst zustande, wenn Fahrschule Laitenberger GmbH dieses Angebot ausdrücklich annimmt und schriftlich per Brief, Fax oder per eMail bestätigt.

Hat Fahrschule Laitenberger GmbH Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

§5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, e-Mail) widerrufen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Fahrschule Laitenberger GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

Der Widerruf ist zu richten an Laitenberger Bildungsstätte GmbH, Im Drachenacker 3, 77656 Offenburg - Fax +49(781)9709753, eMail: bildungsstaette@remove-this.laitenberger.com. Dabei muss der Kunde seinen Namen und den Namen der Veranstaltung angeben. Nach Eingang ist die Fahrschule Laitenberger GmbH verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen des Kunden für die Veranstaltung zurückzuerstatten.

§6 Stornierung, Absage

Ist der Kunde kein Verbraucher oder ist die Widerrufsfrist gemäß Ziffer 5.1 abgelaufen, gelten die folgenden Bestimmungen:

Stornierungen müssen schriftlich bei Fahrschule Laitenberger GmbH erfolgen.

Anmeldungen zu Seminaren können bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt - jedoch spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn eingeht - werden 50% des Seminarpreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Fahrschule Laitenberger GmbH ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.

Bei Stornierung eines Komplettangebotes (d.h. bei gleichzeitiger Buchung mehrerer Seminare) erfolgt eine kostenfreie Stornierung für die Seminare, die innerhalb der nächsten 14 Tage nach Stornierungseingang stattfinden. Für die verbleibenden Seminartermine, die später als 14 Tage nach Stornierungseingang stattfinden, werden 15% des noch verbleibenden Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Eine Teilstornierung ist bei Komplettangeboten nicht möglich.

Individual-Angebote und Firmenschulungen können bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Seminars werden 50% des Auftragswertes berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot vom Kunden gebuchten und bestätigten Seminare.

Der Kunde ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Fahrschule Laitenberger GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.

Fahrschule Laitenberger GmbH behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor.

Ein Rücktrittsrecht steht uns auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, siehe auch Punkt 9 (Haftung).

Bei Raumvermietungen müssen Rücktritte von bereits angemieteten Seminarräumen spätestens 14 Tage vor Mietbeginn in schriftlicher Form bei der New Elements GmbH eingehen. Bei späteren Stornierungen, oder wenn die Mietsache ohne vorherige Rücktrittserklärung durch den Mieter nicht genutzt wird, werden 100% des Mietpreises erhoben.

§7 Rechte an den Schulungsunterlagen

Fahrschule Laitenberger GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.

Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.

§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die auf der Internetpräsenz angegebenen Preise der Fahrschule Laitenberger GmbH sind Bruttoeuropreise, inklusive der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten sowie ggf. Reisekosten werden gesondert berechnet.

Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert dem Konto der Fahrschule Laitenberger GmbH gutgeschrieben wurde. Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet.

Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, Anderung der Mehrwersteuer, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist Fahrschule Laitenberger GmbH berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.

Eine nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

§9 Haftung

Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden der von Fahrschule Laitenberger GmbH, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars oder des Tests (siehe unter Rücktrittsrecht). Fahrschule Laitenberger GmbH  haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Fahrschule Laitenberger GmbH kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet Fahrschule Laitenberger GmbH nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber Fahrschule Laitenberger GmbH einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen kann Fahrschule Laitenberger GmbH zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann Fahrschule Laitenberger GmbH auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:

  • Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
  • von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen,
  • das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten) ist unzulässig,
  • die Weitergabe und das Zuverfügungstellen von eigenen Benutzererkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einem derartigen Fall aus den Protokolldaten die Identität des/der jeweiligen Mitarbeiters/in hervorgeht. Jegliche Aktivität – auch unzulässige – durch diesen Dritten wird also dem/der jeweiligen verantwortlichen Mitarbeiter/in zugeschrieben.

Kontrollbefugnis: Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Missbrauchskontrolle im vorstehenden Sinne seine Identifizierungs- und Verbindungsdaten gespeichert, verarbeitet und ggf. auch an Strafverfolgungsorgane weitergegeben werden dürfen. Es wird vereinbart, dass darüber hinaus eine Weitergabe an Dritte insoweit zulässig ist, als dies zur Beseitigung oder Verminderung der Folgen einer unberechtigten Nutzung nötig ist.

Vom Kunden mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf Rechner der Fahrschule Laitenberger GmbH aufgespielt werden. Sollte Fahrschule Laitenberger GmbH durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sich Fahrschule Laitenberger GmbH die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Schadensersatzansprüche der Kunden bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von Fahrschule Laitenberger GmbH ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich Fahrschule Laitenberger GmbH vor.
Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat Fahrschule Laitenberger GmbH dies zu vertreten, so kann Fahrschule Laitenberger GmbH nach ihrer Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Kunden anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§10 Verjährung

Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 8 Jahren nach dem vereinbarten spätesten Termin der Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

§11 Sonstiges

Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für diese Schriftformklausel.

§12 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Fahrschule Laitenberger GmbH Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

Fahrschule Laitenberger GmbH hat allerdings das Recht den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Dies gilt nur, wenn der Besteller Kaufmann im Sinne der ZPO ist.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

§13 Salvatorische Klausel

8.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

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