Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung

Hier stellen wir Ihnen ein Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Download zur Verfügung.

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, buchen wir von Ihrem angegebenen Konto den fälligen Rechnungsbetrag bei unserer Rechnungstellung ab. Sie brauchen sich selbst nicht mehr um eine Überweisung zu kümmern.

Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Ab 2014 ist die Einzugsermächtigung passé

Ob Telefonrechnung, Versicherungsbeitrag oder Onlineshopping – in vielen Fällen nutzen wir als Zahlungsform die Einzugsermächtigung. Doch die soll schon 2014 Geschichte sein. Das hat Vorteile, für Unternehmen bedeutet es aber mehr Aufwand.

Die Einzugsermächtigung wird am 1. Februar 2014 durch die europaweite Sepa-Lastschrift ersetzt. Diese muss unbedingt schriftlich erteilt werden. Daher haben nach Februar 2014 nur die Aufträge Bestand, die schriftlich getätigt wurden. Für alle anderen Lastschrift-Vereinbarungen (Online oder per Telefon) bedeutet die Abschaffung vor allem Kosten. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Betroffen sind vor allem Unternehmen wie die Telekom, Amazon oder die Bahn, die viele Zahlungsvorgänge über eine Einzugsermächtigung abwickeln. Auch Spendenaktionen im Rahmen großer TV-Galas werden komplizierter. Bisher konnte man durch einen Anruf sein Einverständnis für die Abbuchung des Spendenbetrags geben, das wird zukünftig nicht mehr so einfach möglich sein.

Von 2014 an gilt: Der Kontoinhaber muss ein schriftliches Mandat erteilen, mit dem er sein Einverständnis erklärt und seiner Bank den Auftrag erteilt, dass der Zahlungsempfänger Geld von seinem Konto einziehen darf – eine Einwilligung per Mail oder telefonisch ist nicht mehr möglich. Der Zahlungsempfänger muss außerdem den Kontoinhaber 14 Tage vorher über eine Abbuchung informieren. Ferner verlängert sich die Einspruchsfrist von sechs auf acht Wochen, wenn zuvor ein Mandat erteilt wurde. Wenn vorher kein Mandat erteilt wurde, kann allerdings noch 13 Monate später einer Abbuchung widersprochen werden.

AUSNAHME: Das Bezahlen an der Kasse im Supermarkt – das elektronische Lastschriftverfahren durch eine Unterschrift auf dem Beleg – ist bis 2016 möglich.

Keine Veränderungen gibt es bei Zahlungen mit der EC-Karte in Verbindung mit der PIN-Eingabe.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Einzugsermächtigung?
Theoretisch können bei einer Einzugsermächtigung beliebig hohe Beträge abgebucht werden – das Geld ist dann zunächst erstmal weg. Außerdem könnten auch Fremde, die Ihre Kontodaten haben, Abbuchungen vornehmen. Bei einer falschen Buchung können Sie aber innerhalb einer Frist gegenüber Ihrer Bank ohne Angabe von Gründen widersprechen und diese veranlassen, das Geld zurückzubuchen. Sie können sich also einen falschen Betrag ohne Probleme zurückholen, müssen dann aber den richtigen Betrag überweisen. Eine Einzugsermächtigung kann nur der Kunde, der sie erteilt hat, und nicht der Empfänger widerrufen. Die Zahlungsempfänger müssen auch auf einen Höchstbetrag beschränkte Einzugsermächtigungen akzeptieren. Daher gilt diese Zahlmethode als sehr sicher.

Was bedeutet Sepa-Lastschrift?
Mit der Umsetzung der neuen EU-Zahlungsdienstrichtlinie gibt es seit dem 01.11.2009 EU-weit die genannte Sepa-Lastschrift. Sepa ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“. Die Methode soll garantierten, dass Bankgeschäfte zwischen den Ländern, die an SEPA teilnehmen, genauso funktionieren wie inländische Bankgeschäfte. Durch die SEPA-Lastschrift soll das klassische Lastschriftverfahren komplett abgelöst werden.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Textquelle: www.bild.de

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