Allgemeines

Basiskurs zum Erwerb der ADR-Bescheinigung (Stückgut / lose Schüttung)

Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR.

Ziele

Zielsetzung

Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR.

Gruppen

Zielgruppe

Führer(innen) von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung auf der Straße kennzeichnungspflichtig befördern, Führer(innen) von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum 3m³ nicht übersteigt oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu 1m³, Führer(innen) von Batterie-Fahrzeugen mit denen gefährliche Güter mit einem Gesamtfassungsraum bis zu 1m³ transportieren.

Voraussetzung

  • min. 5 Teilnehmer
  • keine Voraussetzungen vorgeschrieben
  • da Beförderung immer im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, sollte eine jeweilige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug vorliegen oder geplant sein

Inhalte

Seminarinhalte

Stückgut (für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer): 19 UE + 1 UE Prüfung

  • Allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation - Begleitpapiere
  • Kennzeichnung und Bezettelung
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

laut ADR 8.2.2.3.2

Gültigkeit

Zeugnis / Gültigkeit

Die ADR-Bescheinigung ist für 5 Jahre gültig. Im fünften Jahr muss eine Auffrischungsschulung besucht werden, die ebenfalls mit einer Erfolgskontrolle endet. Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung ohne Zeitverlust besucht werden.

Dauer

Lehrgangsdauer

18 UE Theorie + 1 UE Praxis + 1 UE Prüfung (45min)

UE = Unterrichtseinheit je 45 Minuten / max. 8 UE pro Tag

 

Prüfungsfragen und erlaubte Fehler
30 Fragen / 5 Fehlerpunkte

Prüfungen

Im Anschluss an die Gefahrgutfahrerschulung legen die Teilnehmer die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab. Für die Prüfung werden die gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern in der jeweiligen Fassung verwendet. Hilfsmittel sind während der Prüfung nicht zugelassen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die höchstzulässige Fehlerzahl nicht überschritten wird.

Die Industrie- und Handelskammer lässt bei nichtbestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung ohne nochmalige Schulung zu.

Besteht der Teilnehmer auch die Wiederholungsprüfung nicht, muss er zunächst die entsprechende Schulung nochmals besuchen und sich dann erneut zur Prüfung anmelden.

Schulungsbescheinigung

Der Fahrzeugführer erhält die Schulungsbescheinigung (nach Muster 8.2.2.8.5 ADR), wenn er durchgehend an den Schulungen teilgenommen und die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden hat. Die Schulungsbescheinigung wird nur von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt und verschickt.

Kosten

Kosten

  • Kursgebühr pro Teilnehmer: 305,00 Euro
  • Lernmittel: incl.
  • zzgl. Prüfungs-/IHK-Gebühren: z.Zt. 60,00 Euro (Stand 2017)

Die genannten Preise verstehen sich pro Person.
Gruppenpreise gerne auf Anfrage.

Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21a), bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters.

!!!zum ersten Schulungstag ein biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate) bereithalten!!!

Termine

Unsere Termine

Titel Datum Anmeldung
ADR Basis 10.–12.06.2024 Jetzt anmelden
ADR Basis 23.–25.09.2024 Jetzt anmelden
ADR Basis 02.–04.12.2024 Jetzt anmelden

Hinweise

Der Kurs unterliegt den Bestimmungen der IHK südlicher Oberrhein. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Der gültige Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen.

 

Hier finden Sie unsere Anmeldeformulare zu den Schulungen. Es handelt sich um ein PDF-Dokumente. Da wir nur schriftliche Anmeldungen berücksichtigen können, lassen Sie uns diese bitte per Post, Fax zukommen.

  • Formular_Anmeldung_Seminar_ADR_2023_1.pdfUnser Formular zur Anmeldung einer ADR-Schulung. Bitte vollständig ausfüllen und unterschrieben an uns per Fax oder Post senden. Gruppenanmeldungen und weitere Informationen zu unseren Schulungen erhalten Sie gerne auch telefonisch.

 

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