Allgemeines
Aufbaukurs Klasse 1

Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Bescheinigung nach ADR 8.2. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung nach ADR 8.2.
Zusätzlich kann der Befähigungsschein § 20 SprengG für den Umgang und das Verbringen von Explosivstoffen erworben werden.
ACHTUNG:
Da wir diese Ausbildung nicht anbieten, verweisen wir auf die Ausbildungsmöglichkeit bei
Verkehrsfachschule Herrmann
Elmar Herrmann
Postfach 1469
71504 Backnang
Telefon: 07191 - 903 374
Fax: 07191 - 903 375
post@vfs-herrmann.de
www.vfs-herrmann.de
Ziele
Zielsetzung

Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die ein Gefahrgutfahrer besitzen muss, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Bescheinigung nach ADR 8.2. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung nach ADR 8.2.
Zusätzlich kann der Befähigungsschein § 20 SprengG für den Umgang und das Verbringen von Explosivstoffen erworben werden.
Gruppen
Zielgruppe

Personen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände der Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) befördern.
Voraussetzung
- min. 5 Teilnehmer
- keine Voraussetzungen vorgeschrieben
- da Beförderung immer im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, sollte eine jeweilige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug vorliegen oder geplant sein
- Teilnahme am Aufbaukurs Klasse 1 nur mit gültigem ADR-Basiskurs
Inhalte
Seminarinhalte
Aufbaukurs Klasse 1 (Explosivstoffe): 8 UE + 1 UE Prüfung
- Allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation - Begleitpapiere
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
laut ADR 8.2.2.3.4
Gültigkeit
Zeugnis / Gültigkeit

Die gültige ADR-Bescheinigung Stückgut wird erweitert, das Ablaufdatum bleibt unverändert. Die Auffrischungsschulung zur Verlängerung der ADR-Bescheinigung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung ohne Zeitverlust besucht werden.
Dauer
Lehrgangsdauer

8 UE Theorie + 1 UE Prüfung (30min)
UE = Unterrichtseinheit je 45 Minuten / max. 8 UE pro Tag
Prüfungsfragen und erlaubte Fehler
15 Fragen / 4 Fehlerpunkte
Prüfungen
Im Anschluss an die Gefahrgutfahrerschulung legen die Teilnehmer die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab. Für die Prüfung werden die gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern in der jeweiligen Fassung verwendet. Hilfsmittel sind während der Prüfung nicht zugelassen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die höchstzulässige Fehlerzahl nicht überschritten wird.
Die Industrie- und Handelskammer lässt bei nichtbestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung ohne nochmalige Schulung zu.
Besteht der Teilnehmer auch die Wiederholungsprüfung nicht, muss er zunächst die entsprechende Schulung nochmals besuchen und sich dann erneut zur Prüfung anmelden.
Schulungsbescheinigung
Der Fahrzeugführer erhält die Schulungsbescheinigung (nach Muster 8.2.2.8.5 ADR), wenn er durchgehend an den Schulungen teilgenommen und die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden hat. Die Schulungsbescheinigung wird nur von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt und verschickt.
Kosten
Kosten

- Kursgebühr pro Teilnehmer: k.a.
- Lernmittel: k.a.
- Prüfungs-/IHK-Gebühren: k.a.
Die genannten Preise verstehen sich pro Person.
Gruppenpreise gerne auf Anfrage.
Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21a), bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters.
!!!zum ersten Schulungstag ein biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate) bereithalten!!!
Termine
Unsere Termine
Momentan konnten leider keine Veranstaltungen gefunden werden.
Hinweise
Der Kurs unterliegt den Bestimmungen der IHK südlicher Oberrhein. Die Teilnahme hat ohne Fehlzeiten zu erfolgen. Der gültige Personalausweis ist zur Legitimation mitzubringen.
Hier finden Sie unsere Anmeldeformulare zu den Schulungen. Es handelt sich um ein PDF-Dokumente. Da wir nur schriftliche Anmeldungen berücksichtigen können, lassen Sie uns diese bitte per Post, Fax zukommen.
- Formular_Anmeldung_Seminar_ADR_2023_1.pdfUnser Formular zur Anmeldung einer ADR-Schulung. Bitte vollständig ausfüllen und unterschrieben an uns per Fax oder Post senden. Gruppenanmeldungen und weitere Informationen zu unseren Schulungen erhalten Sie gerne auch telefonisch.
Wichtig
Für die Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsscheines ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Bedingung. Diese ist bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen.
Mit dem Schulungsnachweis ist der Befähigungsschein ebenfalls bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen.
Der Antrag ist gebührenpflichtig.